Unsere Leistungen im Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht

Eine Trennung ist für beide Beteiligten ein schmerzhafter Prozess. Bei Verheirateten und Eltern gesellen sich die juristischen Fragen als zusätzliche Belastung hinzu. Wie teilen Eheleute und Lebenspartner ihr Vermögen auf? Besteht für den Ehepartner eine Unterhaltspflicht? Welche Regelungen finden bei gemeinsamen Kindern Anwendung? Als erfahrene Anwälte für das Familienrecht kümmern wir uns gewissenhaft um Ihren Fall und vertreten engagiert Ihre Interessen. Sie können sich bei uns auf Expertise und auf ein sensibles Vorgehen verlassen. Unseren Fokus richten wir auf eine außergerichtliche Einigung, mit der beide Beteiligten langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren meiden. Auch für Kinder ist eine gütliche Vereinbarung die beste Lösung. Sollte dieser Versuch scheitern, erstreiten wir vor dem lokalen Familiengericht Ihr Recht.

Im besten Fall vereinbaren Ehe- oder Lebenspartner eine einvernehmliche Scheidung: Das beschleunigt das gesamte Scheidungsverfahren und spart Geld. Dieser gütliche Scheidungsprozess setzt eine Scheidungsfolgenvereinbarung voraus – beide Parteien müssen den finanziellen Regelungen zur Aufteilung des Vermögens sowie zu einem möglichen Unterhalt zustimmen. Unsere Anwälte für das Familienrecht arbeiten für Sie einen präzise formulierten Vertrag mit allen Details zum Zugewinnausgleich, zur Zukunft der gemeinsam erworbenen Immobilie und weiteren relevanten Aspekten aus. Unsere Juristen unterbreiten bei komplexen Vermögensgegenständen konkrete Vorschläge zur Aufteilung. Aus langjähriger Berufserfahrung kennen sie vielfältige praktikable Vereinbarungen, die den Interessen beider Seiten gerecht werden.

Häufiges Streitthema nach einer Trennung ist der Unterhalt. Hierbei sind mehrere Arten von Unterhalt zu unterscheiden: So gibt es den Trennungsunterhalt im Trennungsjahr und den nachehelichen Unterhalt gegenüber dem Partner. Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht nur bei finanzieller Bedürftigkeit. Grundsätzlich muss jeder nach einer Scheidung für sich selbst sorgen. Davon weichen die Regelungen zum Kindesunterhalt ab. In fast allen Fällen existiert die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung an jenen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Als versierte Anwälte für das Familienrecht prüfen wir Unterhalts- und Mitwirkungspflichten und setzen Unterhaltsansprüche gerichtlich durch. Bei ausbleibenden Zahlungen erwirken wir für unsere Mandanten einen Vollstreckungstitel und leiten die Vollstreckung ein.

Die Bestimmungen zum Sorge- und Umgangsrecht gehören im Rahmen einer Trennung zu den sensibelsten Punkten. Emotionen erschweren eine gütliche Einigung – in manchen Fällen legt ein Elternteil auch nachvollziehbar dar, warum der andere Elternteil kein Sorgerecht oder nur ein beschränktes Umgangsrecht haben darf. Die Situation unterscheidet sich von Familie zu Familie, pauschale Antworten verbieten sich deshalb. Wir begutachten jeden Einzelfall, schlagen einvernehmliche Vereinbarungen vor und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor dem zuständigen Familiengericht. Das Wohl der Kinder steht dabei an erster Stelle, aus diesem Grund präferieren wir außergerichtliche Einigungen und Mediationsverfahren. Wenn sich das nicht realisieren lässt, können Sie auf unsere prozessuale Erfahrung im Familienrecht zählen!

Das Aushandeln und der Abschluss eines Ehevertrags erscheinen Verliebten unromantisch – bei einer späteren Trennung sorgt eine solche Vereinbarung jedoch für Klarheit und vereinfacht den Scheidungsprozess. Wir raten Ihnen zu einem Ehevertrag und arbeiten ihn für Sie aus. Im Vertrag formulieren wir präzise Bestimmungen zur Vermögensaufteilung und zum Unterhalt. Grundsätzlich unterliegen Ehen dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft, in einem Ehevertrag können Sie flexibel davon abweichen. Unsere Spezialisten für das Familienrecht beraten Sie gründlich und garantieren einen rechtssicheren Ehevertrag!